Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Fotostudio „Der Fotosalon“

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Fotostudio „Der Fotosalon“ (im Folgenden „Fotosalon“) und seinen Kunden (im Folgenden „Kund:in“ oder „Kunden“) abgeschlossen werden.

1.2 Die Produktion von Fotos und die Erteilung von Lizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Diese AGB gelten ab 01.01.2024.

1.3 Fremde AGB
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungen
Der Fotosalon bietet verschiedene fotografische Dienstleistungen an, darunter Porträtfotografie, Boudoirfotografie, Businessfotografie und andere individuelle Fotoshootings. Die genauen Leistungen werden in den entsprechenden Angeboten und Vereinbarungen festgehalten.

3. Buchung und Terminvereinbarung
3.1 Buchung
Die Buchung von Fotoshootings erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine können telefonisch, per E-Mail oder persönlich vereinbart werden. Die Buchung ist verbindlich und kann nach Absprache mit dem Fotosalon geändert oder storniert werden.

3.2 Anzahlung
Für eine verbindliche Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Auftragsvolumens (bei Auftragswert > 500,00 Euro) bzw. mindestens 50,00 Euro 7 Tage vor dem Termin von der Kund:in zu leisten. Kürzere Fristen können individuell vereinbart werden.

3.3 Absage
Bei Absage des Termins durch die Kund:in ist die Anzahlung nicht rückzahlbar. Sie kann bis 24 Stunden vor Termin in einen Gutschein für einen einmalig neu zu vereinbarenden Termin umgewandelt werden. Der neue Termin ist innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin umzusetzen. Bei Absage innerhalb 24 Stunden vor Termin oder Absage des Ausweichtermins durch die Kund:in, verfällt die Anzahlung. Bei Absage eines angezahlten Termins durch die Fotografin steht der Kund:in in jedem Fall die Vereinbarung eines Ausweichtermins oder die Erstattung der Anzahlung zu.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise für die fotografischen Dienstleistungen des Fotosalons richten sich nach den aktuellen Preislisten und Angeboten.

4.2 Zahlungen erfolgen in der Regel vor Ort in bar oder nach vorheriger Absprache. Bei größeren Projekten oder Veranstaltungen können individuelle Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.

4.3 Zeitüberschreitung
Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die die Aufnahmearbeiten sich verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

4.4 Die Kund:in erhält Zugriff auf eine Onlinegalerie innerhalb von 4 Wochen nach Zahlung der vertraglich festgehaltenen Vergütung. Die Lieferung von Bildbestellungen (print/digital) über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Zahlungseingang des zusätzlich gebuchten Auftragsvolumens.

4.5 Zusatzleistungen und über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeiten, insbesondere die digitale Bearbeitung von Bildern über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand gesondert zu vergüten.

4.6 Die Kund:in hat, sofern vertraglich nicht anders geregelt, zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die der Fotografin im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. Reisekosten, Visagisten, Miete Location). Diese sind zu bezahlen, sobald sie der Fotografin entstanden sind.

4.7 Bevollmächtigung zur Beauftragung Dritter
Muss bei Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die Fotografin bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für die Rechnung der Kund:in einzuholen.

4.8 Die Fotografin ist berechtigt, ihre Rechnung in elektronischer Form zu stellen und der Kund:in zuzusenden. Die Kund:in stimmt der elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Rechnungszusendungen zu.

5. Bilddaten / digitale Bildverarbeitung
5.1 Datenüberlassung/Datenformat
Die Fotografin übergibt der Kund:in die ausgewählten Aufnahmen sowie die dazu gehörigen Dateien nach Fertigstellung des Auftrags. Die Kund:in erhält die Dateien ausschließlich im Format JPG. Sofern vertraglich nicht anders festgehalten, erhält die Kund:in die Dateien per passwortgeschütztem Download/Datenfernübertragung.

5.2 Aufbewahrung
Die Fotografin ist nicht zur Archivierung der vertragsgegenständlichen Aufnahmen auf eigenen Datenträgern verpflichtet und übernimmt keine Gewähr für das Bereithalten des Aufnahmematerials, nachdem das Aufnahmematerial an die Kund:in übergeben wurde.

5.3 Archivierung
Die Fotografin archiviert das Aufnahmematerial maximal 2 Jahre DSGVO-konform in einer passwortgeschützten Cloud ohne Zugriff Dritter. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Dateien vernichtet. Eine erneute zur Verfügungstellen der in der Cloud archivierten Daten an die Kund:in per Onlinegalerie erfolgt nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, je nach zeitlichem Aufwand.

6. künstlerischer Gestaltungsspielraum
Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für den Fotografen künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die Vorgaben der Kund:in aus mündlichen oder schriftlichen Absprachen zu beachten sind. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche der Kund:in bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

7. Bildauswahl
Die Fotografin wählt die Aufnahmen aus, die sie der Kund:in bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Aufnahmen eingeräumt, die die Kund:in als vertragsmäßig abnimmt.

8. Mängelrügen
Sind die Aufnahmen nach Ansicht der Kund:in mangelhaft, so ist dies unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Eingang der Aufnahmen gegenüber der Fotografin schriftlich anzuzeigen und mindestens ein Mangel zu benennen. Ist der Mangel glaubhaft darzulegen, hat die Kund:in Anspruch auf Nachbesserung in der Bildbearbeitung. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als abgenommen.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1 Das Urheberrecht an sämtlichen fotografischen Werken liegt beim Fotosalon. Die Kund:in erwirbt lediglich das vereinbarte Nutzungsrecht an den erstellten Bildern, erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Jegliche kommerzielle Nutzung der Bilder bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotosalons.

9.2 Bearbeitung
Eine Nutzung ist grundsätzlich nur in der durch die Fotografin gefertigte Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin

9.3 Urheberbenennung
Bei jeder Bildveröffentlichung ist die Fotografin als Urheberin zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

10. gewerbliche Produktionsaufträge / Businessfotografie / kommerzielle Nutzung
10.1 Produktionsaufträge beinhalten die Anfertigung von Aufnahmen durch die Fotografin im Auftrag der Kud:in zu Zwecken der kommerziellen Nutzung.

10.2 Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge des Fotgrafen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht die Fotografin nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.

10.3 Kündigung
Beide Parteien können den Auftrag gemäß der gesetzlichen Vorschriften kündigen.

10.4 Ansichtsmaterial
Aufnahmen, die die Kund:in aus dem Archiv der Fotografin anfordert, werden nur zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt. Mit der Überlassung der Aufnahmen zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf eine vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin. Die Verwendung der Aufnahemn als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layout-Zwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

10.5 Lizenzhonorar
Für die Einräumung von Nutzungsrechten an den Aufnahmen aus dem Archiv der Fotografin ist die vertraglich vereinbarte Nutzungslizenzgebühr zu zahlen. Sofern eine Nutzungslizenzgebührnicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, bestimmt sich die von der Kund:in zu zahlende Nutzungslizenzgebühr nach den jeweils aktuellen Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).

10.6 individuelle Nutzungsrechteeinräumung
Die Kund:in erwirbt an den Aufnahmen nur Nutzungsrechte im vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Fotograf:in bleibt berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu nutzen. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Die Fotografin ist berechtigt die Zustimmung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen.

11. Haftung
11.1 Der Fotosalon haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Fotosalon nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11.2 Haftungsausschluss für Leistung Dritter
Schließt die Fotografin aufgrund einer entsprechenden Vollmacht im Namen und für die Rechnung der Kund:in einen Vertrag mit Dritten ab, so haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen und Unternehmen.

11.3 Haftungsausschluss für Nutzung der Aufnahmen
Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Bilder. Insbesondere haftet sie nicht für wettbewerbs- und merkenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

11.4 Verjährung
Ansprüche der Kund:in, die sich aus einer Pflichtverletzung der Fotografin ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin beruhen und schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.5 Vertragsstrafe bei Nutzungsrechtverletzung
Bei unberechtigter Nutzung, unerlaubter Nutzungsrechteüberschreitung, unberechtigter Veränderung oder Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes an Dritte durch die Kund:in ist die Fotografin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% des vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500,00 Euro pro Bild und Einzelfall zu verlangen. Die Geltentmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

11.6 Vertragsstrafe bei fehlender/mangelhafter Urheberbenennung
Unterbleibt bei einer Bildveröfffentlichung die Benennung der Fotografin (Ziff. 9.2), hat die Kund:in eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten, oder mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltentmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

12. Datenschutz
Der Fotosalon verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die persönlichen Daten der Kund:in vertraulich zu behandeln. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Fotosalons zu finden.

13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den zwischen dem Fotosalon und der Kund:in geschlossenen Verträgen gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Fotosalons.

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